Pressemitteilungen Fraktion
03. 05. 2011
Der schwarz-gelben Koalition muss es um die richtige Balance von Freiheit und Sicherheit gehen. Befugnisse für die Nachrichtendienste bestehen nicht zum Selbstzweck, sondern jede einzelne Norm muss rechtsstaatlich ordentlich begründet sein. Es besteht daher Einigkeit zwischen der Bundesjustizministerin und der FDP-Bundestagsfraktion, dass der eingeschlagene Weg der sachlichen Verhandlungen in der Koalition fortgesetzt werden muss. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt daher, dass auch der Bundesinnenminister sich zu dieser Zusammenarbeit bekennt.
Die Regelungen des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes enthalten unterschiedlichste Befugnisse, bei denen jeweils einzeln geprüft werden muss, ob sie noch erforderlich sind, ob sie sich bewährt haben und ob sie verhältnismäßig sowie rechtsstaatlich abgesichert sind. Eine generelle und unbefristete Weitergeltung aller Normen kommt für die FDP-Bundestagsfraktion nicht in Frage. Ob einzelne Regelungen bestehen bleiben können, muss nun geklärt werden, ebenso, unter welchen Voraussetzungen eine etwaige Weitergeltung möglich ist. Es ist keine Option, einfach pauschal das Datum der Befristung zu ändern. Auch, wenn eine befristete Weitergeltung für manche Normen denkbar ist, ersetzt dies nicht, dass jede einzelne Norm genau überprüft wird.
PILTZ: Befristung ersetzt keine gründliche Grundrechtsprüfung
BERLIN. Zur Debatte um die Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:Der schwarz-gelben Koalition muss es um die richtige Balance von Freiheit und Sicherheit gehen. Befugnisse für die Nachrichtendienste bestehen nicht zum Selbstzweck, sondern jede einzelne Norm muss rechtsstaatlich ordentlich begründet sein. Es besteht daher Einigkeit zwischen der Bundesjustizministerin und der FDP-Bundestagsfraktion, dass der eingeschlagene Weg der sachlichen Verhandlungen in der Koalition fortgesetzt werden muss. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt daher, dass auch der Bundesinnenminister sich zu dieser Zusammenarbeit bekennt.
Die Regelungen des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes enthalten unterschiedlichste Befugnisse, bei denen jeweils einzeln geprüft werden muss, ob sie noch erforderlich sind, ob sie sich bewährt haben und ob sie verhältnismäßig sowie rechtsstaatlich abgesichert sind. Eine generelle und unbefristete Weitergeltung aller Normen kommt für die FDP-Bundestagsfraktion nicht in Frage. Ob einzelne Regelungen bestehen bleiben können, muss nun geklärt werden, ebenso, unter welchen Voraussetzungen eine etwaige Weitergeltung möglich ist. Es ist keine Option, einfach pauschal das Datum der Befristung zu ändern. Auch, wenn eine befristete Weitergeltung für manche Normen denkbar ist, ersetzt dies nicht, dass jede einzelne Norm genau überprüft wird.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
409-Piltz-Terrorismusbekaempfungsgesetz.pdf (2011-05-03, 129.99 KB)